Diese Veranstaltungsrichtlinien gelten für den 50. Piaristenball. Sie dienen der Sicherheit aller Besucher*innen, der Wahrung eines geordneten Veranstaltungsablaufs sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte und spätestens mit Betreten der Veranstaltungsräumlichkeiten erkennen alle Gäste die nachstehenden Bestimmungen an.
1. Zutrittsbestimmungen und Alterskontrolle
1.1. Für den Zutritt gelten die jeweils gültigen Jugend- und Ausgehbestimmungen des Landes Wien (Wiener Jugendschutzgesetz).
1.2. Besucher*innen sind verpflichtet, einen gültigen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, educard, Studentenausweis) mitzuführen und diesen auf Verlangen des Sicherheits- oder Veranstaltungspersonals vorzuweisen.
1.3. Personen, die die erforderlichen Altersgrenzen nicht erfüllen, wird der Zutritt verwehrt. Dies gilt auch dann, wenn eine Eintrittskarte bereits erworben wurde. Ein Anspruch auf Refundierung besteht in diesem Fall nicht.
2. Verweigerung des Zutritts / Ausschluss von der Veranstaltung
2.1. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, erkennbar alkoholisierte, unter Drogeneinfluss stehende oder sich in einem sonst wie auffälligen oder sicherheitsrelevanten Zustand befindliche Personen den Zutritt zu verwehren oder aus der Veranstaltung auszuschließen.
2.2. Gleiches gilt für Personen, die gegen diese Veranstaltungsordnung verstoßen oder den geordneten Ablauf stören.
2.3. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
3. Mitnahme verbotener Gegenstände
3.1. Aus Sicherheits-, Präventions- und feuerpolizeilichen Gründen ist die Mitnahme folgender Gegenstände ausnahmslos untersagt:
• scharfkantige, spitze oder gefährliche Gegenstände
• Waffen jeder Art sowie waffenähnliche oder als Waffen verwendbare Gegenstände
• Glasbehälter, Flaschen und zerbrechliche Gefäße
• Dosen (Getränkedosen, Druckbehälter etc.)
• Sprühflaschen und Aerosole, insbesondere Deodorants, Haarspray, Parfümsprays oder ähnliche Produkte
• pyrotechnische Gegenstände (z. B. Böller, Feuerwerkskörper, Bengalos)
3.2. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen.
3.3. Verbotene Gegenstände können eingezogen, zur Aufbewahrung angenommen oder – sofern gesetzlich erforderlich – den Sicherheitsbehörden übergeben werden. Ein Anspruch auf Rückgabe besteht nicht.
4. Verhalten in den Veranstaltungsräumen
4.1. Alle Anweisungen des Sicherheits- und Veranstaltungspersonals sind unverzüglich zu befolgen.
4.2. Flucht- und Rettungswege sind stets freizuhalten; deren Versperrung ist strikt untersagt.
4.3. Das Rauchen (inkl. E-Zigaretten) ist nur in ausdrücklich dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.
4.4. Das mutwillige Beschädigen von Inventar, Dekoration oder Gebäudeteilen führt zum unmittelbaren Ausschluss sowie zur Geltendmachung von Schadenersatz.
5. Alkohol und Suchtmittel
5.1. Die Abgabe und der Konsum von Alkohol erfolgen ausschließlich unter Einhaltung der Bestimmungen des Wiener Jugendschutzgesetzes.
5.2. Illegale Suchtmittel dürfen nicht mitgeführt, konsumiert oder weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss und werden den Behörden gemeldet.
6. Haftung
6.1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände.
6.2. Eltern haften für ihre minderjährigen Kinder.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Das Sicherheitspersonal ist befugt, die Einhaltung dieser Veranstaltungsordnung durchzusetzen.
7.2. Die Veranstalter behalten sich vor, diese Regeln jederzeit anzupassen, sofern dies organisatorisch oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich wird.